LG Magdeburg - 16.02.1999 (2 S 714/98) - DRsp Nr. 1999/10111
LG Magdeburg, vom 16.02.1999 - Aktenzeichen 2 S 714/98
DRsp Nr. 1999/10111
1. Kraftfahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Ein kurzes Befahren des Gehwegs ist nur bei einer Zwangslage gestattet. 2. Der Grundstückausfahrer muß nicht damit rechnen, daß ein Auslieferungsfahrzeug verbotswidrig den Gehweg befährt. Die Betriebsgefahr des ausfahrenden Fahrzeugs tritt hinter dem grob verkehrswidrigen Verhalten des auf dem Gehweg fahrenden Kraftfahrers zurück.