1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.184,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.09.2008 und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 703,80 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.
3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus 2.) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie aus 2.) vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des durch sie jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|