LG Mainz - Urteil vom 04.10.1983
3 S 100/83
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 27 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1984, 16

LG Mainz - Urteil vom 04.10.1983 (3 S 100/83) - DRsp Nr. 1994/15020

LG Mainz, Urteil vom 04.10.1983 - Aktenzeichen 3 S 100/83

DRsp Nr. 1994/15020

Die Unterbrechung eines geschlossenen Verbandes von Kraftfahrzeugen entgegen § 27 Abs. 2 Halbsatz 2 StVO kann grob fahrlässig sein mit der Folge, daß die Betriebsgefahr des im Verband fahrenden Kraftfahrzeugs außer Ansatz zu bleiben hat. Dessen Führer braucht nicht damit zu rechnen, daß ein anderes Kraftfahrzeug in den vom Verband befahrenen Fahrstreifen einfährt.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 27 ;
Fundstellen
VerkMitt 1984, 16