Zu 1. ebenso AG München ZfS 1985, 305. - Zu 2. vgl. OLG Düsseldorf ZfS 1988, 361 (m.w.H.). Nach überwiegender Meinung entfällt bei Zahlung vor Fristablauf ein Rückgriff nur bei materiell-rechtlich falscher Deckungsablehnung.
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