LG Mönchengladbach - 07.03.1985 (1 O 486/84) - DRsp Nr. 1994/15147
LG Mönchengladbach, vom 07.03.1985 - Aktenzeichen 1 O 486/84
DRsp Nr. 1994/15147
Es ist grob fahrlässig, den Ersatzschlüssel in einem magnetischen Behältnis in Größe eines Dominosteines in einer Rille an der Unterseite des Fahrersitzes zu verstecken.