LG Mosbach - Urteil vom 27.07.1982 (1 O 2/82) - DRsp Nr. 1994/15049
LG Mosbach, Urteil vom 27.07.1982 - Aktenzeichen 1 O 2/82
DRsp Nr. 1994/15049
Ein Versicherungsnehmer verliert seinen Versicherungsschutz wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, wenn er erst 24 Stunden nach dem Unfall auf dem zuständigen Polizeirevier vorspricht und ein möglicher Alkoholgenuß zur Unfallzeit nicht mehr feststellbar ist.