LG Mühlhausen - 24.10.1995 (2 S 200/95) - DRsp Nr. 1996/29548
LG Mühlhausen, vom 24.10.1995 - Aktenzeichen 2 S 200/95
DRsp Nr. 1996/29548
1. Stürzt ein seit min. 2 Wochen auf dem Gehweg abgestelltes Motorrad infolge einer Windböe auf ein neben dem Gehweg geparktes Fahrzeug, ist der Schaden nicht beim Betrieb des Motorrades eingetreten.2. Der Schutzbereich des § 12 Abs. 4StVO, wonach das Parken auf Gehwegen verboten ist, erstreckt sich nicht auf ein neben dem Gehweg ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug.