LG München I - Beschluß vom 13.05.1981
JK Qs 87/81
Normen:
StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen:
DAR 1981, 229

LG München I - Beschluß vom 13.05.1981 (JK Qs 87/81) - DRsp Nr. 1994/15104

LG München I, Beschluß vom 13.05.1981 - Aktenzeichen JK Qs 87/81

DRsp Nr. 1994/15104

1. Die Nachschulung erstmals alkoholauffälliger Kraftfahrer nach dem Modell LEER/KOMBI, die auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden beruht, ist grundsätzlich geeignet, Trunkenheitstäter in positiver, die Gefahr des Rückfalls mindernder Weise zu beeinflussen. 2. Die erfolgreiche Teilnahme an einer derartigen Nachschulung kann im Rahmen der vom Tatrichter nach den §§ 69, 69a StGB zu stellenden Prognose zugunsten des Verurteilten Berücksichtigung finden und im Einzelfall die Annahme begründen, daß die ursprünglich fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nunmehr wieder hergestellt sei.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a ;
Fundstellen
DAR 1981, 229