LG München I - Urteil vom 14.09.1982 (17 O 6724/82) - DRsp Nr. 1994/15100
LG München I, Urteil vom 14.09.1982 - Aktenzeichen 17 O 6724/82
DRsp Nr. 1994/15100
A. Wer bei "Spiegeleis" nicht seine Fahrweise und die Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpaßt, muß sich ein Mitverschulden zu 50% anrechnen lassen, auch wenn der Streupflichtige nicht rechtzeitig gestreut hat. B. Für einen privaten Kundenparkplatz gelten die gleichen Regeln der Verkehrssicherungspflicht wie für einen öffentlichen Parkplatz.