LG Nürnberg-Fürth vom 02.05.1977
8 O 10258/76
Normen:
BGB §§ 249, 252, 254 Abs. 2;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden B-3/6
VersR 1978, 382

LG Nürnberg-Fürth - 02.05.1977 (8 O 10258/76) - DRsp Nr. 1994/2300

LG Nürnberg-Fürth, vom 02.05.1977 - Aktenzeichen 8 O 10258/76

DRsp Nr. 1994/2300

Möglichkeit und Grenzen der Ersatzfähigkeit entgangenen Gewinns aus einem durch einen Kfz-Unfall-Totalschaden vereitelten Verkauf des betroffenen Kraftfahrzeugs.

Normenkette:

BGB §§ 249, 252, 254 Abs. 2;

Sachverhaltsdaten:

Der Kl. hatte seinen Pkw vor dem Unfall für günstige 8.300,- DM verkauft; der Verkauf wurde durch den Totalschaden vereitelt; bei der Schadensermittlung wurde der Wiederbeschaffungswert mit 2.900,- DM, der Wert des Wracks mit 300,- DM festgestellt.