LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 10.06.1992 (2 S 9124/91) - DRsp Nr. 1994/15161
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.06.1992 - Aktenzeichen 2 S 9124/91
DRsp Nr. 1994/15161
Der Geschädigte, der von dem Haftpflichtversicherer des Schädigers auf die Möglichkeit der Anmietung zu einem günstigen Pauschaltarif hingewiesen wird, verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er zum teueren Normaltarif anmietet.