LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 22.11.1984 (10 Ns 475 Js 63280/83) - DRsp Nr. 1994/15167
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.11.1984 - Aktenzeichen 10 Ns 475 Js 63280/83
DRsp Nr. 1994/15167
Je länger der Zeitraum ist, der zwischen der letzten Alkoholauffälligkeit des Angeklagten und dem Entscheidungstag liegt, in der der Angeklagte sich völlig unauffällig gezeigt hat, um so weniger kann ihm die Eignung zu Führung von Kraftfahrzeugen abgesprochen werden. (hier: 22 Monate bis zur Berufungsverhandlung).