LG Oldenburg - Beschluß vom 01.08.1996 (4 Qs 119/96) - DRsp Nr. 1996/30655
LG Oldenburg, Beschluß vom 01.08.1996 - Aktenzeichen 4 Qs 119/96
DRsp Nr. 1996/30655
Die Nachschulung durch einen privaten Therapeuten kann eine nachträgliche Abkürzung der Sperrfrist jedenfalls dann rechtfertigen, wenn dieser früher als Gutachter in medizinisch-psychologischen Untersuchungsverfahren tätig war und daher die Gewähr bietet, daß er die Nachschulung und die anschließende Begutachtung nach den hierfür geltenden Maßstäben vorgenommen hat.