LG Passau - Urteil vom 30.07.1996
3 S 48/96
Normen:
VVG §§ 62, 63 ;
Fundstellen:
DAR 1997, 28

LG Passau - Urteil vom 30.07.1996 (3 S 48/96) - DRsp Nr. 1997/6159

LG Passau, Urteil vom 30.07.1996 - Aktenzeichen 3 S 48/96

DRsp Nr. 1997/6159

Befindet sich ein Fuchs am Fahrbahnrand in einer Sprungphase oder zeigt er sonst ein dynamisches Verhalten, so ist bei Kollision mit einem Pkw mit erheblichen Schäden zu rechnen; durch Einleitung eines kontrollierten Ausweichmanövers entstehende Fahrzeugschäden sind vom Teilkaskoversicherer als Rettungskosten zu erstatten.

Normenkette:

VVG §§ 62, 63 ;
Fundstellen
DAR 1997, 28