LG Regensburg - 21.01.1985 (1 Qs 158/84) - DRsp Nr. 1992/11431
LG Regensburg, vom 21.01.1985 - Aktenzeichen 1 Qs 158/84
DRsp Nr. 1992/11431
»Die Gewährung von Akteneinsicht für Personen, die nicht am Strafverfahren beteiligt sind, bedarf aufgrund der Entscheidung des BVerfG zum Volkszählungsgesetz einer gesetzlichen Grundlage. Für eine Übergangszeit hat das Gericht - wie bisher - eine Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffen und im Einzelfall abzuwägen, welche Gründe für und gegen die Akteneinsicht sprechen.«