LG Saarbrücken - Urteil vom 28.06.1984
3 O 501/82
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
DAR 1984, 323
DRsp I(123)290c

LG Saarbrücken - Urteil vom 28.06.1984 (3 O 501/82) - DRsp Nr. 1992/11438

LG Saarbrücken, Urteil vom 28.06.1984 - Aktenzeichen 3 O 501/82

DRsp Nr. 1992/11438

Anrechnung und Bewertung des Unfall-Mitverschuldens eines Kraftfahrers (c,d) in Fällen versäumter Benutzung eines Sicherheitsgurtes;

Normenkette:

BGB § 254 ;

Gründe:

"... Was die für die Schadensverteilung erhebliche Höhe des zu berücksichtigenden Mitverschuldens des Kl. betrifft, sind in der Rechtspr. bislang dem Einzelfall angemessene unterschiedliche Quoten veranschlagt worden. Dabei ist ausgeführt worden, daß je nach den Umständen des Unfalles, den Gründen für die Nichtanlegung des Gurtes und den Verletzungen in Einzelfällen sogar eine Mithaftungsquote von mehr als 50 % geboten erscheinen könnte. ...