LG Wiesbaden - Urteil vom 06.07.1992
1 S 411/91
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
r+s 1992, 414

LG Wiesbaden - Urteil vom 06.07.1992 (1 S 411/91) - DRsp Nr. 1994/15344

LG Wiesbaden, Urteil vom 06.07.1992 - Aktenzeichen 1 S 411/91

DRsp Nr. 1994/15344

Der Geschädigte ist vor Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet, sich nach besonders günstigen Tarifen zu erkundigen und ggf. zur Erlangung eines Pauschaltarifs auch Sicherheit zu leisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Unternehmen handelt.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
r+s 1992, 414