LG Wiesbaden - Urteil vom 09.02.1995 (2 O 409/93) - DRsp Nr. 1996/3736
LG Wiesbaden, Urteil vom 09.02.1995 - Aktenzeichen 2 O 409/93
DRsp Nr. 1996/3736
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist für den Geschädigten eine dreitägige Überlegungs- und Erkundigungszeit für die Bestellung eines Ersatzfahrzeuges ausreichend, für die er dann - zuzüglich zur erforderlichen Lieferzeit - Nutzungs- bzw. Verdienstausfall verlangen kann.