LG Wiesbaden - Urteil vom 27.04.1995 (9 O 294/93) - DRsp Nr. 1996/3859
LG Wiesbaden, Urteil vom 27.04.1995 - Aktenzeichen 9 O 294/93
DRsp Nr. 1996/3859
Wenn auch der Versicherer grundsätzlich für den Zugang seines Ablehnungsschreibens i.S.v. § 12 Abs. 3VVG beweispflichtig ist, muß der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen, wann er ein unstreitig zugegangenes Schreiben erhalten hat und daß seine Klageerhebung noch rechtzeitig innerhalb der Sechsmonatsfrist erfolgt ist.