LG Zweibrücken - 06.04.1979 (1 O 177/78) - DRsp Nr. 1994/2314
LG Zweibrücken, vom 06.04.1979 - Aktenzeichen 1 O 177/78
DRsp Nr. 1994/2314
Der durch unfallbedingten Ausfall eines Vorführwagens betroffene Kfz-Händler kann den Gewinnentgang ersetzt verlangen, der daraus resultiert, daß er einen solchen Wagen erst später als bei normalem Verlauf gewinnbringend veräußern konnte.