LG Zweibrücken vom 19.12.1994
Qs 123/94
Normen:
StPO § 111a;
Fundstellen:
ZfS 1995, 193

LG Zweibrücken - 19.12.1994 (Qs 123/94) - DRsp Nr. 1996/18906

LG Zweibrücken, vom 19.12.1994 - Aktenzeichen Qs 123/94

DRsp Nr. 1996/18906

Bei Entziehung der Fahrerlaubnis können von der Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis auch bei einer BAK zur Tatzeit von 2,17 0/00 Lkws der Klasse 2 ausgenommen werden, wenn nicht anzunehmen ist, daß der Angeklagte während seiner Arbeitszeit in der er den LKW führt, alkoholische Getränke zu sich nimmt.

Normenkette:

StPO § 111a;
Fundstellen
ZfS 1995, 193