1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters des Landgerichts Ellwangen vom 19.10.2007 -
z u r ü c k g e w i e s e n,
dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 23.415,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 07.04.2007 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs ..., Fahrgestellnummer ... .
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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