I.
Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, der sich am 19. Dezember 2002 im Landkreis C. zwischen A. und P. ereignet haben soll. Wegen der näheren Sachdarstellung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. Die Kammer hat die Klage abgewiesen, wegen der Begründung wird ebenfalls auf die Ausführungen des landgerichtlichen Urteils verwiesen.
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