OLG Celle - Urteil vom 09.09.2004
14 U 240/03
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 37
NZV 2006, 267
OLGReport-Celle 2004, 504
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 14.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 120/03

Manipulierter Verkehrsunfall

OLG Celle, Urteil vom 09.09.2004 - Aktenzeichen 14 U 240/03

DRsp Nr. 2004/17266

Manipulierter Verkehrsunfall

»Bestreitet - angesichts dessen, dass eine Kollision der Unfallfahrzeuge gar nicht stattgefunden hat - die beklagte KFZ-Haftpflichtversicherung das Stattfinden des vom Kläger behaupteten Verkehrsunfalls, so hat zunächst der Kläger zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer an dem Unfall überhaupt ursächlich beteiligt gewesen ist. Ob - wofür die beklagte Versicherung beweispflichtig wäre - von einem gestellten Verkehrsunfall auszugehen ist, kann offen bleiben, wenn dem Kläger schon der erstgenannte Beweis nicht glückt.«

Normenkette:

StVG § 7 ;

Entscheidungsgründe:

540 Abs. 1 ZPO)

I.

Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls, der sich am 19. Dezember 2002 im Landkreis C. zwischen A. und P. ereignet haben soll. Wegen der näheren Sachdarstellung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. Die Kammer hat die Klage abgewiesen, wegen der Begründung wird ebenfalls auf die Ausführungen des landgerichtlichen Urteils verwiesen.