Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des Unfallgetöteten auf entgangenen Unterhalt
BGH, Urteil vom 05.07.1966 - Aktenzeichen VI ZR 4/65
DRsp Nr. 1994/6049
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des Unfallgetöteten auf entgangenen Unterhalt
Von einer Frau, deren Ehemann tödlich verunglückt ist, kann nicht ohne weiteres verlangt werden, daß sie die Lebensverhältnisse, wie sie die Eheschließung mit sich brachte, wieder aufgibt, um die Schädiger ganz oder teilweise von ihrer Ersatzpflicht zu befreien.