Die Berufungen des Klägers und des Beklagten gegen das am 24. September 1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens werden 2/9 dem Kläger und 7/9 dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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