Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 30. Juni 2021 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Halle vom 26. November 2020 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus der Klägerin in Halle.
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