Der Kl., ein türkischer Gastarbeiter, war, begleitet von zwei Landsleuten, am Beginn seiner Urlaubsreise in die Türkei in einen fremdverschuldeten Unfall verwickelt worden, nach dem Unfall an seinen Wohnort zurückgekehrt und hatte dort zwei Tage später die gut sechswöchige Reise mit einem Mietwagen erneut angetreten. Es entstanden Mietwagenkosten in Höhe von 9.570,- DM.
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