Autor: Göppl |
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn das Unfallfahrzeug ein Nutzfahrzeug ist oder zur Berufsausübung benötigt wurde. Sind diese Voraussetzungen nachgewiesen, erfolgt eine Erstattung der Mietwagenkosten unter Abzug ersparter Eigenkosten (20 %). Ersatz wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Reparatur gewährt; bei Totalschaden für den Zeitraum der Wiederbeschaffungsdauer (max. zwei Wochen).
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