Mietwagenkosten

Autor: Göppl

Eine Erstattung erfolgt nur, wenn das Unfallfahrzeug zur Berufsausübung benötigt wird. Sind diese Voraussetzungen nachgewiesen, erfolgt eine Erstattung der Mietwagenkosten unter Abzug von 20 % für ersparte Eigenkosten. Ein Ersatz wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Reparatur gewährt. Stand- und Wartezeiten werden hierbei nicht berücksichtigt.

Im Fall des Totalschadens werden Mietwagenkosten für eine durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer (max. 14 Tage) übernommen.