Minderung des Anspruchs auf entgangenen Unterhalt durch Erwerbseinkommen
BGH, Urteil vom 11.02.1969 - Aktenzeichen VI ZR 240/67
DRsp Nr. 1996/28986
Minderung des Anspruchs auf entgangenen Unterhalt durch Erwerbseinkommen
Eine erwerbstätige junge Witwe, die für ein kleines Kind zu sorgen hat und während der Ehe ihrem Mann gegenüber zu einer Erwerbstätigkeit nicht verpflichtet war, braucht sich den Ertrag ihrer Arbeit auf den durch die Tötung des Mannes verursachten Unterhaltsschaden nicht anrechnen zu lassen.