Die Ehefrau des Klägers kaufte im Oktober 1991 von der Beklagten einen fabrikneuen Pkw Volvo 945 TD Automatik zum Preis von 53.765 DM. Grundlage der Verkaufsverhandlungen war der Herstellerprospekt. Dieser gibt den Kraftstoffverbrauch für das verkaufte Fahrzeug für den Stadtverkehr mit 9,8 Liter, für eine Geschwindigkeit von konstant 90 km/h mit 6,3 Liter und für eine Geschwindigkeit von konstant 120 km/h mit 8,5 Liter an. Nach der Auslieferung des Fahrzeugs am 10. Februar 1992 rügte die Käuferin mehrfach Mängel, über die die Parteien streiten. Der Kläger begehrt aus abgetretenem Recht seiner Ehefrau Wandelung des Kaufvertrages und die Erstattung von Kosten, die für erhöhten Kraftstoffverbrauch und für die Unterstellung des seit 1. Dezember 1992 abgemeldeten Fahrzeugs entstanden sein sollen.
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