Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 19.04.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Mitgliedschaft des Klägers bei der Beklagten durch Kündigung beendet wurde.
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