Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte ...,
Ihr Prozessgegner hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Es muss jetzt abgewartet werden, wie er die Berufung begründet, wozu er eine Frist von mindestens einem Monat hat.
Nachdem Sie mir für das Verfahren Prozessvollmacht erteilt haben, habe ich mich auch gemäß anliegender Durchschrift als Ihr Prozessvertreter im Berufungsverfahren bestellt. Ihre Vertretung ist hier wegen der insofern bestehenden Anwaltspflicht notwendig erforderlich, da andernfalls die Gegenseite im Wege des Versäumnisurteils eine Aufhebung des bisher zu Ihren Gunsten vorliegenden Urteils erreichen kann, ohne dass überhaupt eine Überprüfung dieses Urteils in sachlicher oder rechtlicher Hinsicht erfolgen müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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