BGH - Urteil vom 02.11.1982
VI ZR 295/80
Normen:
BGB § 254 ; PflVG § 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
VRS 64, 107
VersR 1983, 150

Mitverschulden der im Pkw des Ehemannes mitfahrenden, bei einem von diesem verschuldeten Verkehrsunfall verletzten Ehefrau

BGH, Urteil vom 02.11.1982 - Aktenzeichen VI ZR 295/80

DRsp Nr. 1994/4802

Mitverschulden der im Pkw des Ehemannes mitfahrenden, bei einem von diesem verschuldeten Verkehrsunfall verletzten Ehefrau

Wird die im Pkw des Ehemannes mitfahrende Ehefrau bei einem von diesem verschuldeten Verkehrsunfall verletzt, so kann gegen sie der Einwand des Mitverschuldens nicht schon daraus abgeleitet werden, daß sie in einem vorschriftswidrig nicht mit Gurten ausgerüsteten Fahrzeug mitgefahren ist und daß sie ihren Ehemann nicht zur Anbringung der Gurte angehalten hat.

Normenkette:

BGB § 254 ; PflVG § 3 Nr. 1 ;
Fundstellen
VRS 64, 107
VersR 1983, 150