BGH - Urteil vom 19.06.1979
VI ZR 250/77
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
VRS 57, 161
VersR 1979, 938

Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers

BGH, Urteil vom 19.06.1979 - Aktenzeichen VI ZR 250/77

DRsp Nr. 1994/5215

Mitverschulden des Beifahrers bei einem Unfall aufgrund Übermüdung des Fahrers

1. Gegen denjenigen, der sich als Mitfahrer bei einer Kfz-Nachtfahrt zu einem Zeitpunkt dem Schlaf hingibt, in dem er noch davon ausgehen kann, daß der Fahrer den Wagen sicher lenken werde, ist aus seinem Einschlafen kein Schuldvorwurf herzuleiten. 2. Beim Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Übermüdung des Fahrers ist der Fahrgast nicht verpflichtet, sich selbst wach zu halten, um den Fahrer in geeigneter Weise am Einschlafen zu hindern.

Normenkette:

BGB § 254 ;

Hinweise:

A.A: OLG Düsseldorf v. 15.5.1974, VersR 1975, 57 (1/4 Mitverschulden).

Fundstellen
VRS 57, 161
VersR 1979, 938