SchlHOLG - Urteil vom 27.04.2000
11 U 171/98
Normen:
BGB § 839 ; StVO § 25 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 270
Vorinstanzen:
LG Lübeck, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 88/97

Mitverschulden eines Fußgängers bei Schnee- und Eisglätte

SchlHOLG, Urteil vom 27.04.2000 - Aktenzeichen 11 U 171/98

DRsp Nr. 2000/9147

Mitverschulden eines Fußgängers bei Schnee- und Eisglätte

Wer bei Schnee- und Eisglätte einen geräumten und markierten Fußgängerüberweg verläßt, handelt auf eigene Gefahr.

Normenkette:

BGB § 839 ; StVO § 25 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat Erfolg. Entgegen der Auffassung des Landgerichts steht der Klägerin gegen die Beklagte kein Anspruch auf das begehrte Schmerzensgeld und auf materiellen Schadensersatz wegen des Glätteunfalls am 04. Januar 1996 aus den §§ 839, 847 BGB i. V. mit Art. 34 GG zu.