I. Auf die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 28. Juni 2013 (
1. Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Verden vom 9. Februar 2011 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger
a) ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 €,
b) 3.279,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2009 sowie
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|