Auf die Berufung des Beklagten vom 21.05.2013 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 17.04.2013 (Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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