Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. In die Gesamtstrafe einbezogen wurde die vom Amtsgericht Buchen durch Urteil vom 15. November 1999 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts.
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