Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet.
Der Kläger kann von der Beklagten wegen der Nichterfüllung des auf seine schriftliche Bestellung vom 16. 07. 1997 zustande gekommenen Kaufvertrages über einen PKW "SEAT", Typ "Cordoba", keinen Schadensersatz verlangen. Die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 325 Abs. 1 S. 1 BGB liegen nicht vor. Die Lieferung des Fahrzeugs ist der Beklagten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nachträglich unmöglich geworden. Zudem hat der Kläger einen Schaden nicht hinreichend dargetan.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|