BGH - Beschluß vom 17.05.2000
2 StR 460/99
Normen:
StPO § 60 Nr. 2, § 64 ;
Fundstellen:
NStZ 2000, 494
StV 2001, 213
Vorinstanzen:
LG Koblenz,

Nichtvereidigung eines Zeugen wegen Beteiligungsverdachts

BGH, Beschluß vom 17.05.2000 - Aktenzeichen 2 StR 460/99

DRsp Nr. 2000/5193

Nichtvereidigung eines Zeugen wegen Beteiligungsverdachts

Als Verdacht der Beteiligung an der Tat eines Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO ist auch der Verdacht eines Vergehens nach § 138 StGB anzusehen.

Normenkette:

StPO § 60 Nr. 2, § 64 ;

Gründe:

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Mit ihrer Revision rügt die Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Verfahrensrüge nach § 60 Nr. 2 StPO Erfolg.

Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 1. Februar 2000 hierzu ausgeführt: