BGH - Urteil vom 19.10.1977
IV ZR 149/79
Normen:
VVG § 39 ;
Fundstellen:
NJW 1979, 215
VersR 1977, 1153

Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung

BGH, Urteil vom 19.10.1977 - Aktenzeichen IV ZR 149/79

DRsp Nr. 1994/5353

Nichtzahlung der Versicherungsprämie bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung

Eine qualifizierte Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG bewirkt regelmäßig nicht die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 der Vorschrift, wenn der Versicherer vom Versicherungsnehmer für die angemahnten Prämien eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren entgegengenommen hat und diese Prämie bei Fälligkeit vom Konto des Versicherungsnehmers abgebucht werden konnte.

Normenkette:

VVG § 39 ;

Hinweise:

Revisionsentsch. zu OLG Celle v. 30.4.1976, VersR 1976, 854, das gleichlautend entschieden hatte. - bloße Mahnung führt nicht zur Beendigung; OLG Düsseldorf (5 Ss 63/86 - 59/86 I) VRS 71, 73.

Fundstellen
NJW 1979, 215
VersR 1977, 1153