Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 4. April 2011 aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 7. Oktober 2010 hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung von 2.395,55 € nebst Säumniszuschlägen auf Teilbeträge ab dem 2. März 2009 zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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