BGH - Urteil vom 26.03.1985
VI ZR 267/83
Normen:
BGB §§ 249 ff.;
Fundstellen:
DAR 1985, 253
DB 1986, 110
DRsp I(123)295c-d
ES Kfz-Schaden E/24
MDR 1985, 749
NJW 1985, 2471
VRS 69, 81
VersR 1985, 736

Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

BGH, Urteil vom 26.03.1985 - Aktenzeichen VI ZR 267/83

DRsp Nr. 1994/1418

Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

Nutzungsausfall-Entschädigung wegen unfallbedingten Fahrzeugausfalls kann nicht nur in Fällen privat genutzter Kraftfahrzeuge sondern auch nach Beschädigung von Fahrzeugen verlangt werden, die für gewerbliche Zwecke, von Behörden sowie durch gemeinnützige Einrichtungen genutzt werden (hier: Krankentransportwagen der Bundeswehr).

Normenkette:

BGB §§ 249 ff.;

Gründe: