Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
BGH, Urteil vom 26.03.1985 - Aktenzeichen VI ZR 267/83
DRsp Nr. 1994/1418
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Nutzungsausfall-Entschädigung wegen unfallbedingten Fahrzeugausfalls kann nicht nur in Fällen privat genutzter Kraftfahrzeuge sondern auch nach Beschädigung von Fahrzeugen verlangt werden, die für gewerbliche Zwecke, von Behörden sowie durch gemeinnützige Einrichtungen genutzt werden (hier: Krankentransportwagen der Bundeswehr).