Obliegenheitsverletzung durch Anerkennung eines Verschuldens am Unfall
BGH, Urteil vom 09.12.1965 - Aktenzeichen II ZR 173/63
DRsp Nr. 1994/6079
Obliegenheitsverletzung durch Anerkennung eines Verschuldens am Unfall
Eine Obliegenheitsverletzung durch Anerkennung eines Verschuldens am Unfall durch den Versicherungsnehmer, die den Haftpflichtversicherer von der Leistungspflicht freistellen würde, liegt dann nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne offenbare Unbilligkeit ein Schuldanerkenntnis verweigern kann (hier: infolge Vorfahrtsverletzung eines unter Alkoholeinfluß - 1,06 o/oo bis 1,10 o/oo.