ÖOGH - 19.01.1994 (7 Ob 607/93) - DRsp Nr. 1995/9943
ÖOGH, vom 19.01.1994 - Aktenzeichen 7 Ob 607/93
DRsp Nr. 1995/9943
Eine Haftungsbefreiung wegen eines unabwendbaren Ereignisses tritt gem. Art. 17 Abs. 2 CMR ein, wenn auch ein besonders gewissenhafter Frachtführer bzw. Fahrer bei Anwendung äußerster, ihm vernünftigerweise noch zumutbarer Sorgfalt den konkreten Schadensablauf nicht hätte vermeiden können (hier: Raubüberfall auf süditalienischer Autobahn).