OLG Bamberg - 23.07.1984 (5 W 74/84) - DRsp Nr. 1994/8179
OLG Bamberg, vom 23.07.1984 - Aktenzeichen 5 W 74/84
DRsp Nr. 1994/8179
Bei unbezifferten Leistungsanträgen (hier: Klage auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes) ist es Aufgabe des Gerichts, eine Klärung herbeizuführen, in welcher Höhe die Klagepartei bereit ist, das Kostenrisiko des Prozesses zu übernehmen.