OLG Bamberg - 28.04.1986 (1 W 39/86) - DRsp Nr. 1994/8163
OLG Bamberg, vom 28.04.1986 - Aktenzeichen 1 W 39/86
DRsp Nr. 1994/8163
Die Kosten eines Verkehrsanwalts sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn die Partei geschäftsgewandt, der Prozeßstoff nicht ungewöhnlich schwer und die Information des Prozeßbevollmächtigten nicht ausnahmsweise aus besonderen Gründen erschwert ist.