OLG Bamberg - Urteil vom 17.09.1996 (5 U 217/95) - DRsp Nr. 1998/10776
OLG Bamberg, Urteil vom 17.09.1996 - Aktenzeichen 5 U 217/95
DRsp Nr. 1998/10776
Zur Frage, wann der Schadensersatzanspruch eines schwer verletzten Versicherten, der im Zeitpunkt des Schadensereignisses die gesetzliche Wartezeit des § 1247 Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllt hat und nach fachkundiger Prognose wegen der Schwere seiner Verletzungen auch nicht mehr erfüllen kann, auf die Versicherung übergeht, wenn er später infolge außergewöhnlicher Umstände doch noch für einige Zeit am Erwerbsleben teilnimmt und dadurch die Wartezeit erfüllt.