OLG Bamberg - Urteil vom 30.07.1983 (6 U 31/83) - DRsp Nr. 1994/8182
OLG Bamberg, Urteil vom 30.07.1983 - Aktenzeichen 6 U 31/83
DRsp Nr. 1994/8182
Es stellt eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dar, wenn der Fahrer und Versicherungsnehmer im Handschuhfach nach einer Kassette tastet und dadurch von der Fahrbahn abkommt. Dieses Verhalten ist aber nicht als grob fahrlässig anzusehen.